Die Personensteuer in der Schweiz
Da die Schweiz ein recht unkompliziertes Steuersystem unterhält und eine effiziente Finanzverwaltung hat, ist die Personensteuer recht gering.
Pauschalbesteuerung
Bei Ausländern, die nicht erwerbstätig sind, weil sie bereits pensioniert sind, wird eine jährliche Pauschalsteuer fällig, die nicht von ihrem Einkommen oder dem Vermögen abhängig ist. Die Steuer wird auf Grundlage der Jahresmiete oder aufgrund des Mietwerts des Hauses oder der Wohnung berechnet.
Vermögenssteuer
Die Vermögenssteuer ist die älteste Steuer in der Schweiz. Sie wird im Gegensatz zu anderen Länder nicht so drastisch erhoben, da der Reichtum nicht bestraft werden soll. So ist es üblich, dass der Steuersatz bei gerade einmal 1% ihres Reinvermögens liegt (anders ist es, wenn sie für die Pauschalbesteuerung in Frage kommen).
Erbschaftssteuer
Die Erbschaftssteuer wird in vielen Kantonen in Höhe von 7% erhoben, einige Kantone sind auch komplett Erbschaftssteuerfrei. Die Erbschaftssteuer soll jedoch allmählich auf den Wunsch der Bevölkerung hin, abgeschafft werden.
Einkommenssteuer
Hier ist zu beachten in welchem Kanton und in welcher Gemeinde sie wohnen. Die Steuersätze Unterscheiden sich zum Teil erheblich, selten liegt die Höhe des Steuerbescheids jedoch über 25%.
Ihre Abgaben gehen etwa zu je einem drittel an die Eidgenossenschaft, den Kanton die Gemeinde in der sie leben.
Kapitalertragssteuer
In der Regel wird in der Schweiz keine Kapitalertragssteuer erhoben. Ausnahmen gibt es bei der Verrechnungssteuer für Aktien- und Immobilienhändler
Ihre Steuern in Deutschland
Wenn sie beschließen weiterhin ihren Wohnsitz in Deutschland zu behalten, zahlen sie auch weiterhin in Deutschland ihre Steuern. Hier gilt das Lebensmittelpunktprinzip oder auch die 180 Tage Regel.
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